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Dieses Präsent wurde nicht im Schlecker Drogeriemarkt in Fulda erworben, weil es dort laut Mietvertrag nicht verkauft werden dürfte.
Nichts, was das Ansehen der katholischen Kirche in der Öffentlichkeit herabsetzen könnte, darf dort in den Regalen liegen, da die gewerbliche Nutzung der vermieteten Räu- me der kirchlichen Zweckbestimmung des Gundstücks Rechnung tragen muß.
Fragen zu diesem Thema werden gern von der St. Blasius Kirchengemeinde beantwortet.
Was die Lagerung und den Gebrauch von Präservativen in der eigenen Wohnung angeht, empfehle ich einen Blick in den Mietvertrag.

# Gleich den Chef sprechen?
# Gefühlsechte Folie