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volker stoerring |
05. Februar 2022

Axel Hacke hat irrtümlich ein Buch zum zweiten Mal gekauft und merkt erst beim fortgeschrittenem Lesen, daß ihm eine Szene doch bekannt vorkommt. Das wirft aktuell die Frage auf, ob ein vor langer Zeit gelesenes, aber nicht erinnertes Buch den »gelesenen Status« hat oder als ungelesen gelten muß.
Das spielt ja heute eine entscheidende Rolle. Allerdings nur für drei Monate, wenn man nicht dem Deutschen Bundestag angehört. Das tun aber die wenigsten.
Um den Durchblick bei der eigenen Bibliothek zu behalten, habe ich einen »Gelesenen-Ausweis« erstellt, in dem Neuerwerbungen gleich eingetragen werden. Dieser kann in der Buchhandlung des Vertrau- ens digitalisiert und die QR-Codes auf dem Smartphone können deutschlandweit an der Kasse ausgelesen werden, um einen Doppel- kauf auszuschließen. Vielleicht hat man aber das ein oder andere Buch auch schon als Geschenk gekauft.
Wenn man ein Buch einmal gelesen hat, ist man grundimmunisiert, eine Zweitimmunisierung und Buchsterung schadet aber auch nicht. Oft entdeckt man das ein oder andere neue beim wiederholten Le- sen. Das nennt man einen milden Verlauf. Sollte einem jedoch alles fremd vorkommen, ist die Verlegung auf eine intesivbibliothekarische Abteilung unumgänglich. Die Audiointubation mit Hörbüchern ist der letzte Rettungsanker.
Ähnliche Phänomene können auch bei Filmen auftreten. Äußerst peinlich wird es aber bei Begegnungen mit Menschen.
Der Ausweis ist leider nicht fälschungssicher und so wurden schon Leute mit einem 480 Seiten umfassenden Dokument ertappt, das nicht mit dem Bestand ihrer Billy-Regale übereinstimmte. Früher kauften man Buchattrappen.

> Axel Hacke Website

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