26. August 2019
Wenn ich auf meinem Balkon stehe und die Wermelingstraße entlang blicke, fällt sofort auf, daß die Straße viel mehr von Radfahrern als von Autos genutzt wird. Beim Parken nehmen
natürlich die PKW einen großen Raum ein.
Die rechtlichen Vorraussetzungen für eine Fahrradstraße sind gege- ben, da diese faktisch mehr von Radfahren als von Autos genutzt wird und für die Zukunft ein weiterer Zuwachs an
Radverkehr zu erwarten ist.
Per Definition ist diese dem Radverkehr vorbehalten, was auch das Nebeneinanderfahren einschließt. Radfahrer haben dort Vorfahrt, falls die Straße auch für andere Verkehrsteilnehmer
zugelassen sein sollte. Kraftfahrzeuge müssen sich dem Radverkehr anpassen und es gilt eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Daß PKWs dort schneller fahren dürfen
als der normale Fahrradfahrer, halte ich nicht für angemessen.
Ansonsten gelten natürlich für alle Verkehrsteilnehmer die üblichen Vorfahrtsregeln bei Kreuzungen und einmündenden Straßen.
Ich hatte neulich die Idee, mein Fahrrad mit einer umlaufenden, flexi- blen Reling der Grundfläche eines Autos anzupassen; gewichtsmäßig möchte ich beim Bewährten bleiben. Angesichts der
Tatsache, daß ein tonnenschwerer PKW mit giftigen, klimaschädlichen Emissionen zur Fortbewegung meistens nur von einer Person genutzt wird, halte ich das für eine vorrübergehend
sinnvolle, demonstrative Maßnahme. Ei- ne lackunfreundliche Beschichtung der Reling sollte als Signal für mehr Abstand sorgen, da Autofahrer in engen Verkehrsituationen lie- ber mehr Abstand zum
parkenden Artgenossen, als zum Radfahrer halten, obwohl die Schadensbehebung beim Menschen deutlich schwieriger ist.
Selbstverständlich parke ich mein Rad in der Zukunft nicht mehr auf dem Gehweg, sondern am Straßenrand.